Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige 

Viele Menschen werden in ihrem vertrauten Zuhause durch Angehörige gepflegt. Damit die Pflegenden auch Zeiten der Entlastung nutzen können – gibt es zusätzliche finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse: die Verhinderungspflege.

Pflegende Angehörige leisten eine unermessliche Arbeit, indem sie ihre Liebsten in ihrem vertrauten Zuhause betreuen und unterstützen. Diese Verantwortung ist oft mit viel Aufwand, Zeit und Energie verbunden. Umso wichtiger ist es, dass auch die pflegenden Familienmitglieder Phasen der Erholung und Entspannung einlegen können, um ihre eigene Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu bewahren. Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Unterstützung, die den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit gibt, sich eine Auszeit zu gönnen – sei es für einen Arztbesuch, eine Kurzreise oder einfach, um sich zu erholen.

Die Pflegekasse stellt hierfür ab Pflegegrad 2 zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, die es ermöglichen, die Pflege für eine bestimmte Zeit durch professionelle Pflegekräfte oder andere geeignete Personen übernehmen zu lassen. Dies sorgt nicht nur für eine wohlverdiente Pause der pflegenden Angehörigen, sondern gewährleistet gleichzeitig, dass der Pflegebedürftige weiterhin gut versorgt ist. So können Pflegende ihre Kräfte wieder aufladen und gestärkt in ihre verantwortungsvolle Aufgabe zurückkehren.

Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Hilfe, die oft nicht in Anspruch genommen wird, obwohl sie viele Möglichkeiten zur Entlastung bietet. Nutzen Sie dieses Angebot – für Ihre eigene Erholung und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen.

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Kostenlose Pflegeberatung

Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Auswahl der besten Pflegeoptionen sowie der Klärung individueller Ansprüche und Leistungen

  • Wir beraten Sie gern bei allen Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege an unseren Standorten Auerbach, Berga, Greiz.

  • Wir helfen Ihnen unkompliziert bürokratische Hürden bei der Beantragung von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu meistern.

  • Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln.

  • Wir führen die quartalsmäßigen/bzw. halbjährlichen Pflegeberatungsgespräche nach SGB XI § 37.3 für Klienten mit Pflegegrad durch.

Gern stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen für ein persönliches Beratungsgespräch in unseren Büroräumen in Auerbach, Berga und Greiz oder bei Ihnen zu Hause zur Verfügung.