Entlastung für pflegende Angehörige in Form der Verhinderungspflege

Viele Menschen werden in ihrem vertrauten Zuhause durch Angehörige gepflegt. Damit die Pflegenden auch Zeiten der Entlastung nutzen können – gibt es zusätzliche finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse: die Verhinderungspflege.

Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen zusätzlich 1.612 Euro pro Jahr Leistungen der Verhinderungspflege zu. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung ist nicht in das Folgejahr übertragbar.

Verhinderungspflege

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Verhinderungspflege, um damit ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten. Dabei ist es der Situation und den Pflegepersonen überlassen, ob sie mehrere Wochen am Stück Urlaub oder über das Jahr verteilt stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen wollen um sich so kleine Auszeiten im Alltag zu schaffen.

Zwar können Sie als pflegender Angehöriger in einem mehrwöchigen Urlaub viel Kraft schöpfen, die besondere Wirkung der kleinen Atempausen im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege, die Sie sich regelmäßig gönnen, dürfen Sie aber nicht unterschätzen.

Das Sie sich diese Auszeiten nehmen und in dieser Zeit die Pflegeverantwortung komplett abgeben, ist besonders wichtig. Denn solche Auszeiten ermöglichen es Ihnen, dass Sie auch weiterhin Freundschaften pflegen und regelmäßig ausspannen können, sei es beim Sport, in der Sauna, beim Spaziergang, im Kino, auf ein Bier, beim Kaffeekränzchen, im Chor oder beim Kegeln.

Verhinderungspflege in der Praxis

Soziale Kontakte, Unternehmungen, Freizeit
Der pflegende Ehepartner möchte sich mit Freunden zum Theater verabreden. Die pflegende Person fordert den Pflegedienst stundenweise an und braucht sich während ihrer Abwesenheit nicht zu sorgen. Hier kann für die Zeit des Ausfalls die Verhinderungspflege über einen Pflegedienst genutzt werden.

Erholungsurlaub, Reisen, Erkrankung
Ein pflegender Angehöriger möchte ein paar Tage zur Erholung in Urlaub fahren. Die notwendigen Einsätze werden im Rahmen der Verhinderungspflege mit dem Pflegedienst vereinbart und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Oder die pflegende Person erkrankt selber. So kann sie beruhigt eine erholsame Auszeit nutzen, anfallende Kosten der Verhinderungspflege erstattet die Pflegekasse.

Arbeit, Verpflichtungen
Die pflegende Tochter muss einen bestimmten Zeitraum beruflich etwas mehr arbeiten, da ihr Arbeitgeber im Moment ihre Arbeitskraft benötigt. In dieser Zeit kann sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen um beruhigt ihre Arbeit erledigen.

Unsere Leistungen

Grundpflege nach SGB XI

Behandlungspflege nach SGB VI

Behandlungspflege nach SGB V

Ambulant betreute Wohnanlage

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hre-auszeit-in-der-urlaubszeit

Ihre Auszeit in der Urlaubszeit

betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen

Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung

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WG Auerbach

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Ausbildung

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seniorengerechte Wohnungen

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Betreuungsleistungen

hauswirtschaftliche-versorgung

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Kostenlose Pflegeberatung

Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen sind wir Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege.

  • Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege

  • Wir helfen Ihnen, bürokratische Hürden bei der Beantragung von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu meistern.

  • Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln.

  • Wir führen die quartalsmäßigen/bzw. halbjährliche Pflegeberatungsgespräche nach SGB XI § 37.3 für Klienten mit Pflegegrad durch.

Gern stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen für ein persönliches Beratungsgespräch in unseren Büroräumen oder bei Ihnen zu Hause zur Verfügung.