Menschen, die der Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst bedürfen, benötigen häufig auch im Haushalt Unterstützung. Die hauswirtschaftliche Versorgung ergänzt in diesem Fall die Grundpflege.

In den eigenen vier Wänden gibt es immer einiges zu erledigen: Einkäufe müssen erledigt, das Geschirr gespült, der Müll rausgebracht und die Wohnung gepflegt werden. Für viele gehört all das einfach zum Alltag und wird meist ohne großen Aufwand erledigt, solange man körperlich und geistig fit ist. Doch wenn eine Krankheit, ein Unfall oder eine Behinderung das Leben verändert, können diese alltäglichen Aufgaben schnell zu einer großen Herausforderung werden. Viele Menschen, die aufgrund solcher Umstände auf Pflege und Betreuung angewiesen sind, erleben, dass sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt selbstständig zu führen.

In solchen Fällen gibt es jedoch Unterstützung. Sie müssen nicht auf Ihre gewohnte Umgebung und den Komfort des eigenen Zuhauses verzichten.

Die hauswirtschaftliche Versorgung kann als wertvolle Pflegeleistung über die Kranken- und Pflegekassen in Anspruch genommen werden. Diese Leistung hilft dabei, den Haushalt in geordneten Bahnen zu halten – sei es beim Einkaufen, bei der Zubereitung von Mahlzeiten oder beim Reinigen der Wohnung. So können Sie weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen, ohne sich über die täglichen Aufgaben zu sorgen. Diese Unterstützung sorgt nicht nur für Ordnung, sondern auch für mehr Lebensqualität und Entlastung, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Wohlbefinden.

Unsere Leistungen in der Pflege

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Kostenlose Pflegeberatung

Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Auswahl der besten Pflegeoptionen sowie der Klärung individueller Ansprüche und Leistungen

  • Wir beraten Sie gern bei allen Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege an unseren Standorten Auerbach, Berga, Greiz.

  • Wir helfen Ihnen unkompliziert bürokratische Hürden bei der Beantragung von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu meistern.

  • Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln.

  • Wir führen die quartalsmäßigen/bzw. halbjährlichen Pflegeberatungsgespräche nach SGB XI § 37.3 für Klienten mit Pflegegrad durch.

Gern stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen für ein persönliches Beratungsgespräch in unseren Büroräumen in Auerbach, Berga und Greiz oder bei Ihnen zu Hause zur Verfügung.