Das man sich im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit nicht mehr allein anziehen oder waschen kann ist für die meisten Menschen unvorstellbar. Aber jeder Mensch kann durch einen Unfall, durch Krankheit oder altersbedingte Beschwerden übergangsweise oder über einen langen Zeitraum hinweg pflegebedürftig werden.

Spätestens dann sind Menschen jeden Alters auf fremde Hilfe und Unterstützung im Alltag angewiesen.

Die Basis jeder Versorgung bildet die Grundpflege. Sie ist die Kernleistung, die jeder Pflegebedürftige erhält, egal ob von einem ambulanten Pflegedienst oder einem pflegenden Angehörigen.

Grundpflege im Bereich Körperpflege bedeutet Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung.

Grundpflege im Bereich Ernährung bedeutet Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme.

Grundpflege Bereich Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Grundpflege im Bereich Hauswirtschaft bedeutet Hauswirtschaftliche Versorgung im alltäglichen Wohnumfeld

Unsere Leistungen in der Pflege

Ambulant betreute Wohnanlage

Ambulant Pflege
Greiz / Auerbach

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Seniorenwohngemeinschaft
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Betreutes Wohnen
Auerbach

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Grundpflege nach SGB XI

Behandlungspflege nach SGB VI

Behandlungspflege nach SGB V

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Betreuungsleistungen

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Hauswirtschaftliche Versorgung

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Ihre Auszeit in der Urlaubszeit

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Ausbildung

Unsere Leistungen

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Grundpflege nach SGB XI

Behandlungspflege nach SGB VI

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Ihre Auszeit in der Urlaubszeit

Betreuungsleistungen

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Hauswirtschaftliche Versorgung

Kostenlose Pflegeberatung

Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Auswahl der besten Pflegeoptionen sowie der Klärung individueller Ansprüche und Leistungen

  • Wir beraten Sie gern bei allen Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege an unseren Standorten Auerbach, Berga, Greiz.

  • Wir helfen Ihnen unkompliziert bürokratische Hürden bei der Beantragung von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu meistern.

  • Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln.

  • Wir führen die quartalsmäßigen/bzw. halbjährlichen Pflegeberatungsgespräche nach SGB XI § 37.3 für Klienten mit Pflegegrad durch.

Gern stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen für ein persönliches Beratungsgespräch in unseren Büroräumen in Auerbach, Berga und Greiz oder bei Ihnen zu Hause zur Verfügung.