• Sie bekommen nach Antragsstellung und Bearbeitung durch Ihre Pflegekasse einen Termin (meist schriftlich) vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen zugeschickt.
  • Der Gutachter kommt an diesem Tag zu Ihnen/ dem Hilfebedürftigen nach Hause und führt die Begutachtung durch.
  • Er bewertet die Einschränkungen im körperlichen und kognitiven Bereich und ermittelt daraus den Hilfebedarf.
  • Ungefähr 2 Wochen nach diesem Termin erhalten Sie das ausführliche Gutachten des Medizinischen Dienstes und den Bescheid über den erteilten Pflegegrad.